Wirtschaftsanwalt Jörg Streichert beendet einen eskalierten Gesellschafterstreit erfolgreich

Einen Gesellschafterstreit wirksam mit
rechtlichen Waffen gewinnen.

Firmenwerte erhalten · Streit dauerhaft beenden · störende Gesellschafter ausschließen

Gesellschafterstreit kontrollieren
Gesellschafterstreit jetzt beenden

Mein Name ist Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit 30 Jahren Erfahrung. Mit Herzblut setze ich mich für Sie ein und stütze mich auf meinen großen fachlichen und persönlichen Fundus. Entbrannten Gesellschafterstreit erfolgreich beenden, taktisch und strategisch präzise agieren und mit den gebotenen rechtlichen Waffen auf verschiedenste Szenarien antworten. Das ist die Königsdisziplin meines Engagements für Sie. Es ist mir ein Anliegen, Ihren Konflikt mit anderen Gesellschaftern umfassend und nachhaltig zu lösen. Kontaktieren Sie mich – ich freue mich auf Ihren (Streit)Fall.

rechtliche Waffen im Gesellschafterstreit anwenden

Ein scharfes rechtliches Schwert
gewinnend einsetzen:

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Im Streitfall Sieger und Verlierer trennen, ist ein Beitrag zum Schutz Ihres Unternehmens

Gesellschafter zerstritten – Trennungsstrategie
  • fall- und mandantenbezogene Lösung

  • Streit Ursachen identifizieren

  • verborgene Probleme aufdecken

  • Gewinnchancen bewerten

  • Streit beenden und Trennungsstrategie

  • Vertragsgestaltung

  • Kostentransparenz durch Stundenansatz

Rufen Sie mich an, um
frühzeitig Risiken und
Chancen zu erkennen!

Sekretariat Telefon:
08341-992402

Gesellschafterstreit beenden

Ist Gewinnen die einzige Option?

.

Ich helfe Ihnen dabei, Ihren Wunschzustand nach der Streitbeendigung zur erreichen.

Es ist ein mächtiger Vorteil, indem Sie Ihr Ziel klar vor Augen haben und darüber hinaus auch
eine Vorstellung für ein alternatives Szenario entwickeln. Nicht immer sind scharfe rechtliche
Waffen erforderlich, um den Kampfplatz des Gesellschafterstreits zu befrieden.

Den Gegner im Gesellschafterstreit entmachten
  • Hohe Folgekosten vermeiden
  • Streit mit offenem Visier und den passenden rechtlichen Waffen schnell beenden
  • meinen Rückhalt und rechtliche Absicherung
  • Neuordnung der Machtverhältnisse nach dem Gesellschaftertstreit
  • Handlungsfähigkeit wiederherstellen
  • Schutz vor ruinösen Folgen für das Unternehmen
  • Schutz vor rechtlichen Fallstricken und Hinterhalten
  • Schutz vor persönlichen und finanziellen Ruin
  • Wiederherstellung des Friedens!

Streitentstehung unter Gesellschaftern Trennpunkte

Als noch Frieden herrschte, übersahen Sie bereits die frühen Vorboten eines Gesellschafterstreits

Das waren Zeiten, als unter den Gesellschaftern noch ein kooperatives Klima herrschte. Das Unternehmen konnte seine Einigkeit und Stärke leicht nach außen spiegeln, weil die Gesellschafter in allen wichtigen Praktiken und Meinungen übereinstimmten? Denken Sie so oder ähnlich, wenn Sie sich an jene guten Tage erinnern? Unter Ihnen und den anderen Gesellschaftern bestanden geordnete, vertrauensvolle und vielleicht sogar harmonische Verhältnisse. Das scheint Geschichte zu sein. Ein handfester Streit unter den Gesellschaftern ist entbrannt.

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Die Verhältnisse sind also eskaliert und es herrscht praktisch Krieg unter den Gesellschaftern.

Ein Waffengang mit harten Rechtsmitteln scheint unumgänglich. Ich trete als Ihr Fachanwalt dem Streitgegner entschlossen aber mit offenem Visir entgegen.

Etwas hat sich zwischen den Gesellschaftern über die Jahre verändert. Rückblickend hätten Sie es sogar geahnt haben können. Vielleicht haben Sie die Entwicklung mit den rechtlichen Folgen bisher ausgeblendet. Für den Moment ist es bedeutungslos, ob Sie selbst oder ein anderer Gesellschafter seinen Pflichten nicht nachkommt. Ihre gegenwärtige Situation verlangt jetzt nach den richtigen Eingriffen. Sie wissen, dass auch unter optimalen geschäftlichen Bedingungen jederzeit schnell Konflikte zwischen den Gesellschaftern entstehen können. Dadurch kann ein Unternehmen gefährdet oder geschwächt werden. Erfolgreich zusammenarbeiten ist eine tägliche Herausforderung mit vielen Stellschrauben. Ungeachtet dessen haben Sie jetzt klar erkannt, dass Sie sich in einer – sagen wir – riskanten Beziehungslage mit anderen Gesellschaftern befinden und eine Lösung noch nicht klar abzusehen ist.

  • Obwohl ich in diesem Augenblick weder Sie noch Ihre Konstellation kenne: Wir finden Ihren individuellen Weg und nutzen strategische Optionen zur Streitbeilegung.

Ich begleite Sie mit 30 Jahren Erfahrung und Fachwissen über die Streitbeendigung hin zu einer nachhaltigen Lösung.

Trenner Konstellation und individuelle Optionen finden

Die Fäden entgleiten Ihnen zunehmend und könnten sich zu Fallstricken in Ihren weiteren Weg legen. Die Umstände analysieren und verborgene Ansatzpunkte finden, den Gordischen Knoten lösen – das gehört zu meinen Aufgaben. In Ihrer gegenwärtigen Situation droht jeder weitere Schritt rechtlich und finanziell in ein Desaster zu führen. Andererseits ist Verharren und nichts tun noch schlimmer.

Sie haben richtig entschieden, wenn Sie handeln wollen, weil sich die Chancen für Sie deutlich verbessern, wenn Sie aktiv werden, statt zu reagieren!

Sind Sie bereit? Ich hole Sie in Ihrer aktuellen Position ab und begleite Sie mit rechtlicher Expertise und einem Sinn für Töne zwischen den Dingen. Als Unternehmer wissen Sie um die Macht der Vision und kraftvoller Gedanken. Haben Sie die Entscheidung für sich klar getroffen, das Problem zu lösen, befinden Sie sich bereits auf dem Weg. Eine Lösung wird möglich. Mein Versprechen mag kühn klingen, dass Sie sich mit meiner Begleitung wie in einem gepanzerten Fahrzeug befinden.  Mit dieser Metapher hat sich Ihre Gesellschafter Situation zwar noch nicht verändert, aber es ist ein gutes Bild für den Anfang.

Ich erarbeite neben der Beendigung eines Gesellschaftersreits mit Ihnen die Strategie für eine rechtlich und energetisch nachhaltige Lösung Ihres Gesellschafterproblems.

Konflikte unter Gesellschaftern oberflächlich betrachten bedeutet, dass wertvolle Zeit verstreicht während nur Symptome angegangen werden und solange das Grundproblem nicht gelöst ist, vergrößert sich die Gefahr komplexerer Probleme. Ich sehe das immer wieder im Spannungsfeld meiner Mandanten, dass lange unterdrückte Konflikte irgendwann eskalieren wodurch dauerhafte Korrekturen so nicht stattfinden können. Zwischen dem Offensichtlichen liegt die wahre Natur der Dinge. Ich möchte mit Ihnen systematisch nach den dahinter liegenden Motiven der Beteiligten suchen und diese aufdecken. Hier liegt großes Potential. Fallbezogen und mit der richtigen rechtlichen und kommunikativen Strategie bewegen wir uns auf Ihre Lösung zu.

Willkommen im kommunikativen Raum meiner Kanzlei, in dem wir Ihre Strategie ausarbeiten können.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, in der Tiefe Ihres Falls echte Ursachen zu finden. Alle bedeutsamen rechtlichen sowie energetischen Faktoren führe ich mit den historisch wichtigen Fakten zusammen. Optionen bilden sich heraus und strategische Überlegungen kommen hinzu. Wir entwickeln einen Plan, wie die Verhältnisse unter den Gesellschaftern geklärt werden können. Das übergeordnete Ziel ist, einen Gesellschafterstreit zu vermeiden, eine Eskalation zu stoppen oder eben eine kontrollierte Eskalation herbeizuführen.

Ich unterstütze Sie über das Fachliche meiner Tätigkeit hinaus dabei, Ihr Problem dauerhaft zu lösen. Das ist mein Ziel. Ich begleite Sie mit interdisziplinärer Erfahrung und meiner Fachausbildung in Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

Firmen haben äußerlich ähnliche Strukturen. Schon beim zweiten Blick wird klar, dass jede Firma und ihre Gesellschafter Zusammensetzung einzigartig sind. Firmen sind tief von innen heraus hochgradig unterschiedlich, weil Ihre vielschichtigen Motive, Handlungen und Beziehungen mit keiner zweiten Firma vergleichbar sind. Allein schon daraus ergibt sich, dass wir eine detaillierte Analyse Ihres geschäftlichen und kommunikativen Modells machen. Auch Ihre private Lebensplanung ragt an Ihre Funktion als Gesellschafter heran. Wir führen deswegen ein Strategiegespräch und Sie entscheiden anschließend, ob Sie meine Fachbegleitung und eventuell anschließende Beratung beanspruchen möchten.

Sie wissen, dass es eine “Lösung von der Stange” für Ihren Fall nicht gibt.

Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Jörg Streichert.

Eine zeitnahe Lösung kann für Sie überlebenswichtig sein. So steigen Ihre Chancen, dass Ihr Unternehmen so schnell wie möglich wieder voll handlungsfähig wird. Ein abgewendeter Gesellschafterstreit ist ein Gewinn für alle Beteiligten und kann das Fortbestehen auf ein neues Fundament setzen – nicht zuletzt auch privat.

Die meisten Klienten sind ausdrücklich froh,
dass ich sie begleitet habe.

Durch meine langjährige Erfahrung und einschlägige Ausbildung bringe ich die fachliche und persönliche Expertise mit, um differenziert auch versteckte Ebenen Ihrer Probleme zu erreichen. Sie allein wissen, was Sie verlieren können, wenn Sie nicht nachhaltig handeln. Nehmen Sie heute noch Kontakt mit mir auf und lassen Sie uns beginnen, Ihren Fall zu klären.

Logo Fachanwalt Jörg Streichert klein

Gründe für Gesellschafterstreit Trenner1. Finanzielle Gründe

  • Vergütungsunterschiede
  • Abfindungsplan
  • Zuwendungen
  • Neid (ungerecht empfundene Vergütung/Zuwendung/Entlohnung/Beteiligung)
  • Gier (defizitäre Persönlichkeit, Auslebung von Gier als kompensatorischen Effekt)
  • Veruntreuung

finanzielle Gründe für Gesellschafterstreit Trenner

2. Interpersonelle Gründe

  • destruktive und kontraproduktive Streitkultur
  • fehlerhafte und ungenaue Kommunikation
  • kulturelle Unterschiede: Mentalität, Sprache, Tradition
  • vererbter Streit (familiäre Fehden)
  • Misstrauen, z. B. Chefsessel wird nicht wie vereinbart an Nachfolger übergeben

interpersonelle Gründe für einen Gesellschafterstreit Trenner

3. Persönliche Gründe

  • mangelnde Stressbewältigung
  • Labilität
  • Mangelnde Kenntnis, Unwissen
  • Minderleistung, Faulheit
  • Charakter Defizite
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchtprobleme

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Gesellschafterstreit in familiengeführten Unternehmen (alle Gesellschaftsformen)

Bei energetischer Betrachtung spielen die Größe, der Umsatz und die Gesellschaftsform des Unternehmens eine untergeordnete Rolle. Um den Problemen eines familiengeführten Unternehmens und den wahren Ursachen von Auseinandersetzungen auf den Grund gehen zu können, stehen die Personen und die Beweggründe ihres Handelns im Rahmen ihres individuellen Wertsystems im Fokus. Rechtliche Probleme – nicht selten dauerhaft und wiederkehrend – ergeben sich immer aus tiefer wurzelnden und ungelösten Konflikten.

  • Eine oder mehrere Personen haben die Mehrheit und bestimmen damit die Geschicke – Aspekte Gemeinwohl, Gemeinschaftssinn, Führung und Fügung, Vision oder Gefolgschaft:
    Minderheitsgesellschafter müssen die Entscheidungen der Mehrheit akzeptieren und könnten sich leicht umgangen fühlen.
    Gefahr: Der Fortbestand des gemeinsamen Unternehmens ist gefährdet und seine positive Entwicklung wird gebremst. Unterschiedliche Interessenlagen und meist eine eingeschränkte vorbehaltliche Kommunikation sind weitere Hemmschuhe. Traditionsunternehmen können in eine Schieflage geraten. Der öffentliche Schaden (Ansehen) kann groß sein und Kunden schreckt das ab oder sie wechseln zur Konkurrenz.Entnahmerechte, stark unterschiedliche Finanzbedarfe – Aspekte: Werte und Lebensvorstellungen, Selbstwert:
    Nicht selten haben gerade die Gesellschafter Familien geführter Unternehmen deutlich unterschiedliche Vorstellungen darüber, welche finanziellen Mittel sie entnehmen wollen oder wie viel ihnen zusteht. Diese Interessen stehen einem liquiden Unternehmen mit ausreichend Finanzmitteln entgegen. Gefahr: Unterfinanzierung mit den bekannten Folgen
  • Nachfolge, oder? Das Vakuum durch den Abgang des Gründers – Aspekte Kontrollwahn, Vertrauen, Selbstüberhöhung:
    Bevorstehende Änderungen der Inhaberschaft eines Unternehmens und Wechsel in der Führung bringen erhebliche Konflikte und rechtliche Probleme mit sich. Die Machtverhältnisse müssen sich oft über mehrere Hierarchiestufen neu sortieren. Das verändert auch die Mehrheitsverhältnisse. Alte Gesellschafter treffen auf die Nachfolger. Gefahr: Paradigmenwechsel aufgrund von Werteverzerrungen erzeugen erhebliche Spannungen, ideelle Firmenwerte müssen neu formuliert werden und auch die Anzahl der Gesellschafter verändert sich regelmäßig. Das wirkt sich auf die Beschlussfreudigkeit zunächst negativ aus. Je mehr Gesellschafter vorhanden sind, desto kleiner wird der gemeinsame Nenner und Entscheidungsprozesse werden zäh.

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG )

Personengesellschaften werden oft von Teams und Startups gewählt. Am Beispiel der GbR: Sie kann schnell und unkompliziert gegründet werden. Bei ihr sind bestimmte finanzielle Schwellwerte zu beachten, gewisse Umsatzhöhen erfordern eine andere Buchhaltung. Kapital wird eher in Form von Know How eingebracht. Finanzielles Kapital befindet sich zunächst nicht in der Firma, sondern findet sich im Privatvermögen der Gesellschafter wieder. Die Gesellschafter gehen nach der Gründung – die oft als Nebensache betrachtet wird – schnell zum operativen Geschäft über.

So lange der anfängliche Spirit und ein starkes operatives Momentum vorherrschen, übersehen die Gesellschafter die rechtlichen Risiken dieser Unternehmensform. So ist die GbR die beliebteste Personengesellschaft und gleichzeitig auch die Form, bei der jeder Gesellschafter auch Vollhafter ist. Der große Spielraum bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags schafft gleichzeitig große Probleme bei den einzelnen Regelungen. Die Folgen durch unbedacht, voreilig oder zu wenig weitsichtig gestaltete Bestimmungen werden leider zu oft Existenz bedrohend. Schlecht gestaltete oder fehlende rechtlich solide Regelungen führen schnell in eine katastrophale finanzielle Situation für die Firma und damit für die Gesellschafter privat.

  • junge Gesellschafter, fehlende Erfahrung – Aspekte Naivität, Unwissenheit:
    Junge Gesellschafter haben Ideale und diese überlagern oft die Wahrnehmung realer Bedingungen und Fakten. Real sind Kennzahlen, ideal sind nicht selten die Vorstellungen über deren Bedeutung. Auch der Glaube an das Gute im anderen Gesellschafter mag ein edler Wesenszug zu sein. Die Praxis zeigt, wie oft ein Gesellschafterstreit dadurch entsteht, dass die Gegenseite ganz anders agiert oder reagiert hat, als erwartet.
    Gefahr: Fehler in wichtigen Handlungsbereichen, Missachtung von beriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Gefahr des Fortbestands der Firma.
  • unterschiedliche Visionen und Ziele, fehlende Einstimmigkeit – Aspekte Einbildung, Selbstüberhöhung, Kommunikationsprobleme:
    Zwei Personen reden von derselben Sache und meinen doch etwas Anderes. Beide träumen von einem großen Unternehmen: Der Eine versteht darunter die Größe der Belegschaft und der Andere verbindet rein Finanzielles mit Größe. Mündliche Zielvereinbarungen werden schnell vergessen und Ziele und Visionen können sich gerade bei jungen Unternehmen schnell ändern. Sofern überhaupt schriftlich, werden keine oder ungenügend präzise Vorstellungen festgehalten.
    Gefahr: Energieverluste, Außendarstellung für Kunden zweideutig, latentes Streitpotential zwischen den Gesellschaftern.
  • ungleiche Verteilung von Aufgaben – Aspekte Gier, Faulheit, mangelndes Verantwortungsgefühl, fehlendes Gemeinwohlinteresse:
    Sofern im Innenverhältnis die Bedingungen nicht genau beschrieben sind, ergeben sich in der Folge regelmäßig Konflikte. Durch ungenaue oder fehlende Regelungen entstehen ungerechte Aufgabenverteilungen und nicht nachvollziehbare finanzielle Wünsche oder Begehrlichkeiten. Häufig empfindet ein Gesellschafter, dass alle Lasten und Pflichten auf seinen Schultern liegen, während ein anderer Gesellschafter sich finanziell bedient, ohne angemessen zu leisten. Gefahr: Streit, eingeschränkte Leistung, existenzgefährdende Praktiken
  • Verbindlichkeiten nach Außen – Aspekte: Naivität, Unbekümmertheit:
    Kurz und knapp: Alle haften einzeln für alles! Durch unkoordiniertes oder unbedachtes geschäftliches Handeln oder einen unkoordinierten schnellen Ausstieg eines Gesellschafters können bei bestehenden Verbindlichkeiten hohe Haftungsrisiken für den ausscheidenden Gesellschafter entstehen. Hier sind latent schwelende Konflikte und eine komplizierte Auseinandersetzung im Streitfall vorprogrammiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gefahr: dauerhafte Spannungen, operative Unsicherheiten, gehemmte Geschäftsentwicklung.
  • Unwissen oder Fehlvorstellung von Innen- und Außenverhältnis – Aspekte: Wissen, Qualifikation:
    Ein Gesellschafter kündigt im Innenverhältnis, unterlässt es aber aus Nachlässigkeit oder Unwissen, Geschäftspartner, mögliche Geschäftspartner und Gläubiger über sein Ausscheiden zu informieren. Auch das Finanzamt und das Gewerbeamt müssen benachrichtigt werden. Haben Sie das übersehen und türmen sich nun große rechtliche und finanzielle Probleme vor Ihnen auf? Gefahr: Finanzieller Totalverlust des privaten Vermögens, Insolvenz

Mittelständische Kapitalgesellschaften

Leitgedanke zum Gesellschafterverhältnis:

  • Gegenseitiges Vertrauen ist der Anfang, Vertrauensverlust das Ende

Im Gegensatz zur Personengesellschaft ist in Kapitalgesellschaften das Haftungsrisiko ausgelagert und in der Regel von den Gesellschaftern weitestgehend abgewendet. Trotzdem sind regelmäßig Gesellschafterstreit und ressourcenzehrende Auseinandersetzungen auf der Tagesordnung. Wegen mangelhafter Vertragsgestaltungen und anderer Gründe bestehen erhebliche Risiken für die Gesellschafter – zu jeder Zeit. Ähnlich wie in familiengeführten Unternehmen bestehen auch in Kapitalgesellschaften Strukturen, die nicht klar von familiären Verbindungen abgegrenzt sind. Zum einen ist eine Abgrenzung schwierig, denn was genau ist eine Familie? Zum anderen verändern sich Machtstrukturen relativ häufig, denn eine mittelständische Kapitalgesellschaft ist ein lebendiger wirtschaftlicher Organismus und kein planwirtschaftliches oder starres Gebilde.

Systemtragtende Rolle der mittelständischen Kapitalgesellschaften in Gefahr

Mittelständische Kapitalgesellschaften stehen verstärkt im Brennpunkt vieler Interessengruppen. Ihre Vernetzungen und Einbindungen in die Gesellschaft sind  systemtragend. Sie als Gesellschafter in Führungsposition haben eine hohe Verantwortung und Sie handeln bedeutend, stets bestmöglich, schnell, nachhaltig und förderlich. Tun Sie das nicht, droht wirtschaftliche Schieflage, werden u. U. andere Gesellschafter benachteiligt, können strafrechtliche Konsequenzen provoziert werden. Als weitere negative Folge droht direkter oder indirekter Ansehensverlust bei Kunden, Lieferanten und Banken.

Um die Entstehung und Gründe für Gesellschafterstreit besser zu verstehen, fragen Sie sich z. B. Folgendes:

  • Wo stehen Sie im Unternehmen, d. h. welchen Einfluss haben Sie tatsächlich noch?
  • Überblicken Sie die Akteure und ihren Aktionsradius?
  • Kennen Sie die inneren Antriebsmomente der anderen Gesellschafter?
  • Wessen Stuhl wackelt bereits?

Gründe und Auslöser für Gesellschafterstreit in Kapitalgesellschaften auf Gesellschafterebene:

  • persönliche, private Gründe
    • enttäuschte Erwartungshaltung hinsichtlich des gemeinsamen Unternehmens
    • Mangelnde charakterliche Eignung (Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Teamfähigkeit)
    • Private Schulden
    • Veränderungen im Gesellschafterkreis (Krankheit, Erbschaft, etc.)
    • Fehlentscheidungen
    • Blockadehaltung
    • Untätigkeit
  • Fremdeinfluss, Interessenkonflikte
    • Probleme mit „befreundeten“ Kooperationspartnern eines Gesellschafters
  • Finanzielle Vorteilsnahme
    • Bereicherung – verdeckte Gewinnausschüttung zu Lasten des jeweils anderen Gesellschafters
    • Verstöße Wettbewerbsverbot
    • Nebengeschäfte eines Gesellschafters, z. B. Vermietung an Gesellschaft, „Beschäftigung“ der Ehefrau
  • Allgemeine Pflichtverletzungen
    • Keine Gesellschafterversammlungen, außer beim Steuerberater

Ablauf einer erfolgreichen Zusammenarbeit

Das Offensichtliche ist sichtbar und das Wesentliche verbindet es.

  • Erstbesprechung, Fallbeschreibung, Skizze

  • Beauftragung, Vollmacht, Mandatsvereinbarung

  • Strategie Entwicklung

  • Umsetzung von Maßnahmen

  • Vertretung und Begleitung vor Gericht/beim Notar/in der Gesellschafterversammlung

  • Beratung im Nachgang

1. Erstbesprechung, Fallbeschreibung, Skizze

  • Kontaktaufnahme mit kurzer Schilderung des Sachverhalts
  • Wir lernen uns kennen

2. Beauftragung, Vollmacht, Mandatsvereinbarung

Ich erbringe alle Tätigkeiten ausschließlich persönlich mit allen Vorteilen, die sich für Sie ergeben:

  • Ich bin hoch motiviert, Ihre Chancen maximal zu erweitern. Viele Jahre Erfahrung weisen mir den Weg bereits nach dem ersten Kontakt mit Ihnen.
  • Durch viele erfolgreich abgeschlossene Fälle habe ich die Sicherheit, schnell und effektiv die erfolgversprechendste Strategie und Lösung für Sie zu finden.
  • Chefsache? Herzblut und maximale Erfolgsaussichten sind eng verbunden und so entsteht eine enge persönliche Verbindung zu Ihnen und Ihrem Fall.

Zusammenstellen der Mandatsunterlagen:

  • allgemeine Angaben zur Person und Gesellschaft
  • Vollmacht
  • DSGVO
  • Mandatsvereinbarung mit Stundensatz

3. Strategie Entwicklung

Ich verwende Ihre umfassende möglichst genaue schriftliche Darstellung der Firmengeschichte bis heute einschließlich Entwicklung der jetzigen Situation mit Beweismaterial als wesentliche Arbeitsgrundlage.

  1. Ich fordere notwendige vertragliche Unterlagen an:
    • z. B. Gesellschaftsvertrag
    • Geschäftsführervertrag
    • Gesellschafterliste
    • Handelsregisterauszug
    • sowie interner Unterlagen, z. B. Beschlussprotokolle, sämtlicher relevanter Schriftverkehr, etc.
  2. Wir erarbeiten die gewünschten Zielvorgaben.
  3. Ich schildere Ihnen die hierfür erforderlichen außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Schritte bzw. Maßnahmen.
  4. Sie bekommen ein umfassendes Bild der Erfolgsaussichten und Sie können unter den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten abwägen.
  5. Sie erhalten eine Abschätzung der des Kostenrisikos.
  6. In der Entscheidungsfindung hinsichtlich der gemeinsamen Vorgehensweise besiegeln wir die Strategie.

4. Umsetzung von Maßnahmen

Ich bereite erforderlichen Schritte vor und arbeite sie aus, wie z. B. eine Gesellschafterversammlung, Schriftsätze, einstweiligen Rechtsschutz, Klageverfahren, etc.

5. Vertretung oder Begleitung vor Gericht, beim Notar oder in der Gesellschafterversammlung

Ich garantiere meine persönliche Begleitung während des gesamten Verfahrens bei allen erforderlichen Schritten, Maßnahmen und Terminen.

6. Abschließende Beratung im Nachgang

  • Neufassung der Satzung
  • Neuregelung Geschäftsführung
  • Reorganisation der Gesellschaft, ggf. Umwandlung durch Aufspaltung (Teilung) des Unternehmens
  • Verkaufsverhandlungen
  • Unternehmensnachfolge
Ist es fünf nach 12 und ein Gesellschafterstreit entbrannt?

Zuerst den Streit beseitigen,
dann transformieren

Bevor eine Konfrontation zerrüttend wird, sollte zuerst
der Gesellschafterstreit schnell beendet werden.

Nach der Krise bietet eine gezielte und präzise definierte Neuordnung der Machtverhältnisse
mehr Chancen für Erhalt und Fortsetzung des Unternehmens.

Gesellschafterstreit schadet dem Unternehmen

Uhr nach Zwölf - Streit bereits entbranntIst es bereits Fünf nach Zwölf?
Kontaktieren Sie mich, um die negativen Folgen eines bereits laufenden Gesellschafterstreits zu minimieren.

Welchen Einfluss Sie an “der Frontlinie” der Auseinandersetzung jetzt haben und mit welchen taktischen Schritten Sie gewinnend auftreten, finden wir heraus.

5 Sterne Bewertungen

Gesellschafter Streit

18.03.2019 | Herr Streichert vertritt und begleitet mich in einem Gesellschafter Streit mit absolut fachlicher Kompetenz, professioneller Beratung und Vorbereitung. Strukturierte und schnelle Auffassungsgabe der jeweiligen Sachverhalte bringen hervorragende Ergebnisse. Komplexe Abläufe macht er für einen Laien leicht verständlich. Sein sehr freundliches und positives Auftreten haben Vertrauen geschafft und geben mir zusätzlich Sicherheit. Dies alles ist nicht bei jedem Anwalt so selbstverständlich wie bei Herrn Streichert – Herzlichen Dank dafür.

5 Sterne Bewertung

Komplizierte Rechtslage

11.11.2017 | Besonders hat mir gefallen, dass Herr Streichert sich die Zeit nahm, mir am Telefon die komplizierte Rechtslage zu erklären. Wenn es etwas zu besprechen gab, was außerhalb des Üblichen lag, rief er mich spontan an. Das hat unsere Zusammenarbeit klar, effektiv und auch persönlich gemacht.

5 Sterne Bewertung

Ausschluss Gesellschafter

Bewertung vom 01.12.2018 |
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Herr Streichert ist Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht und das zahlt sich in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten halt am Ende auch aus. Herr Rechtsanwalt Streichert hat mich in einer gesellschaftsrechtlichen Prozessangelegenheit sehr gut und auch sehr erfolgreich vertreten. Ein ausgeschiedener Gesellschafter hatte auf Abfindung geklagt und hat dann am Ende deutlich weniger bekommen, als er für die Prozesskosten aufwenden musste. Ich empfehle Rechtsanwalt Streichert gerne weiter.

5 Sterne Bewertung

Gesellschafterstreit in GmbH

Bewertung vom 08.11.2018 |
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Scharfe Korrespondenz mit der Gegenseite gepaart mit der erforderlichen Höflichkeit. Trotz massiver Übergriffe durch die Gegenseite immer sehr besonnen und auf Korrektheit geachtet. Ich habe mich sicher gefühlt.

5 Sterne Bewertung

Auseinandersetzung unter GmbH-Gesellschaftern

Bewertung vom 26.11.2018 |
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Kompetente Rechtsberatung, schnelle Reaktionszeit, super strukturierte Schriftsätze und Vorgehensweise. Jederzeit, sogar am Wochenende, Teilnahme an Gesellschafterversammlung. Vielen Dank an Herrn Streichert.

5 Sterne Bewertung

Beratung Geschäftsführer

Bewertung vom 20.11.2018 |
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Das nennt man eine professionelle Betreuung: 100% Kompetenz, Sachlichkeit, Feedback und Nachhaltigkeit. Hiermit möchte ich noch mal meinen Dank dem Herrn Streichert aussprechen.

5 Sterne Bewertung

Streit in der Gesellschaft

Bewertung vom 15.11.2018 |
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

  • Sehr schnelle Erstberatung
  • kompetente Bewertung des Sachverhalts
  • seriöse und fachlich sehr erfahrene anwaltliche Vertretung
  • kurze Reaktionszeiten
  • schnelle Informationsübermittlung und sehr gute Kontaktmöglichkeit per Telefon oder WebAkte
  • stets freundliche Behandlung”
5 Sterne Bewertung

Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung

Bewertung vom 10.11.2018 |
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Herr Streichert hat mit großer Sachkompetenz und Verhandlungsstärke eine außergerichtliche Einigung zur Auseinandersetzung einer GmbH erreicht. Er ist dabei genauestens auf meine Ziele eingegangen und hat die Verhandlungen zum bestmöglichen Resultat geführt. Herr Streichert stand jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, seine Beratung war umfassend und zielgerichtet und hat, was ich hier besonders hervorheben möchte, auch noch den anstrengenden emotionalen Aspekt einer rechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt. Ich hoffe Herr Streichert steht mir als Rechtsbeistand weiterhin zur Seite und kann ihn im Gesellschaftsrecht nur empfehlen!

5 Sterne Bewertung

Gestaltung GmbH-Satzung

Bewertung vom 23.11.2018 |
Rechtsgebiet: Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Im Sommer 2018 haben wir unsere eigene GmbH gegründet und wurden von Rechtsanwalt Streichert bei unserem Gesellschaftsvertrag beraten und vertreten und müssen sagen, dass wir mehr als zufrieden waren mit der Leistung und letztendlich auch der Kompetenz und Hilfe seitens Herrn Streichert. Gerade weil wir neu in dem Geschäft sind, ist unser Wissen bzgl. der Gesellschaftsvertragsangelegenheiten sehr gering und wir haben uns ganz bewusst dafür entschlossen Rechtsbeistand bei Herrn Streichert zu suchen. Absolut empfehlenswert. Nochmals vielen Dank.

Wirtschaftsanwalt beendet Streit

Legal tech?

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Inspiration ist nicht digitalisierbar, denn erst im Freiheitsgrad der Interpretation auf höherer Ebene
wird Ihr Fall in seiner wahren Gestalt sichtbar und Ihre Rolle als Gesellschafter darin.

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zu meinen Google Rezensionen:

5 Sterne | Beste Bewertung für nachhaltige Lösungen komplizierter Fälle | Wirtschaftsrecht

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zerstrittene Gesellschafter trennen

Hinweise und Links zu verwandten Begriffen:

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  • Gesellschafterstreit Streitwert:

Der Streitwert spielt kaum eine Rolle oder anders gesagt wird grundsätzlich nur nach Stundensatz gearbeitet. Die Streitwerte bei Gericht richten sich nach dem Wert des Streitgegenstandes, z. B. Anteilswert.

  • Haufe Fachbuch, Titel: Gesellschafterstreit vermeiden oder gewinnen:

Die zielführende Verwertung des Buchinhalts setzt zwingend eine optimale Strategie voraus. Nur wer genügend „Munition” gesammelt hat, kann aus einer Position der Stärke verhandel

  • Gesellschafterstreit GbR:

Dieser Streit führt fast immer zur Auflösung und setzt sich dann bei der Vermögensauseinandersetzung fort. Link zur Haupseite: Auflösung GbR
  • Gesellschafterstreit GmbH:

Der Streit unter Gessellschaftern einer GmbH behindert stets das eigentliche Kerngeschäft der Gesellschaft, da die Emotionen meist zu unsachlichen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb führen.
  • Gesellschafterstreit KG:

Dieser Streit ist regelmäßig für die Kommanditisten schwierig, da diesen nur sehr eingeschränkte Rechte zustehen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt.
  • Streit vermeiden:

Wer einen Gesellschafterstreit vermeiden will, benötigt eine Position der Stärke und daher umfassende Informationen. Diese können durch das Auskunfts- und Einsichtrecht § 51a GmbHG und ggf. eine Sonderprüfung erreicht werden. Links zur Hauptseite: Auskunftsrecht und Sonderprüfung
  • Gesellschafterstreit 50 50:

Gleiche Anteile führen regelmäßig zu einer wechselseitigen Abberufung als Geschäftsführer und einer wechselseitigen Einziehung der Geschäftsanteile. Die sich anschließenden Gerichtsverfahren werden zu einem verbunden. Link zum Journal auf der Haupseite.
  • Gesellschafterstreit Mediation:

Mediation ist meistens nur in einem sehr frühen Stadium erfolgversprechend.
  • Gesellschafterstreit Anwaltskosten:

Die Anwaltskosten trägt der ausgeschlossene Gesellschafter privat, während die Kosten der ausschließenden Gesellschafter die Gesellschaft – und damit auch der ausgeschlossene Gesellschafter – trägt.
  • Gesellschafterstreit einstweilige Verfügung:

Die einstweilige Verfügung ist von besonderem strategischen Wert: Einerseits soll verhindert werden, dass die Gegenseite Fakten schafft und andererseits, um Fakten zu schaffen.

  • Gesellschafterstreit Buch:

Das E-Book von Jörg Streichert zur optimalen Besprechungsvorbereitung: Link zum PDF Download des E-Book auf der Hauptseite.
  • Gesellschafterstreit Personengesellschaft:

Bei einem Gesellschafterstreit in einer Personengesellschaft gelten andere Regelungen bei Gesellschafterversammlungen wege der personalistischen Prägung. Link zum Journal auf der Hauptseite: Stimmenthaltungen

  • Gesellschafterstreit Rechtschutzversicherung:

Der Gesellschafterstreit ist ein nicht versicherbares Risiko. Private Rücklagenbildung kann existenzielle Bedeutung erlangen.
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(c) 19.09.2019 – 29.09.2022

Tip: Auf www.streichert.de finden Sie entscheidene Hinweise, die für Sie als Geschäftsführer und Gesellschafter einer Gesellschaft überlebensichtig sein können.Tip: Auf www.streichert.de finden Sie entscheidene Hinweise, die für Sie als Geschäftsführer und Gesellschafter einer Gesellschaft überlebensichtig sein können.