Der Streitwert spielt kaum eine Rolle oder anders gesagt wird grundsätzlich nur nach Stundensatz des Anwalts gearbeitet. Die Streitwerte bei Gericht richten sich nach dem Wert des Streitgegenstandes, z. B. Anteilswert.

Beispiel 1:

Bei Klage gegen einen GmbH Geschäftsführer zur Beendigung seines Dienstverhältnisses, wird sich der Streitwert entsprechend der Zivilprozessordnung nach dem Dreieinhalbfachen des Jahresbezugs berechnen (sofern keine Bezugszeitbefristung oder ein anderer Beendigungsgrund vorliegt).

Beispiel 2:

Der Streitwert z. B. von Klagen auf Auflösung der GmbH richtet sich nach dem Wert des Unternehmens.

Wie teuer wird der Streit?

 

  • Stundensatz des Anwalts

  • Wert des Unternehmens

  • Schätzwert, bestimmt durch das Gericht bei Unklarheit

  • Höhe des Gehalts bei z. B. bei beklagten Geschäftsführern